Versicherungsberatung
Versicherungsberatung
Lassen Sie sich beraten!
In Versicherungsfällen ist es nicht immer einfach, den Durchblick zu finden. Wir beraten Sie gerne.
Untenstehend finden Sie auf die wichtigsten Fragen Antworten.
Anspruch auf Ersatzwagen
Im Haftpflichtfall (Fremdverschulden)
Sie haben in der Regel das Recht auf einen Ersatzwagen für den Zeitraum der Reparatur, wenn Sie auf das Auto angewiesen sind (z.B. beruflich und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder unzumutbar ist und wenn Sie nicht auf einen Zweitwagen zurückgreifen können).
Im Kaskofall (Eigenverschulden)
Bei einem Selbstverschulden im Teil- oder Vollkaskofall muss der Anspruch auf einen Ersatzwagen separat versichert werden. Dieser Zusatz heisst bei einigen Versicherungsgesellschaften “Nutzungsausfall” und ist unterschiedlich geregelt.
Totalschaden
Im Haftpflichtfall
Die Instandstellungskosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges.
Im Kaskofall
Hier gelten die Bestimmungen der Versicherungsgesellschaft (AVB) welche Ihnen mit Ihrer Police abgegeben wurde. In der Regel wird die Totalschadengrenze erreicht, wenn die Reparaturkosten über 65% des Katalogpreises oder über dem Zeitwert liegen.
Erklärung “Unfallfrei — Unfallwagen”
1. Unfallfreiheit
Nur ein Fahrzeug, dass bisher keinen Unfallschaden erlitten hat ist unfallfrei.
2. Bagatellschaden
Geringfügige Deformationen, kleinere Carrosserie- oder Lackschäden werden als Bagatellschaden bezeichnet.
3. Unfallwagen
Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte.
Zusammenfassung
Jedes Fahrzeug, welchen einen Schaden der grösser ist als ein Bagatellschaden (z.B. kleine Parkbeule) erlitten hat, gilt als nicht unfallfrei. Die Bezeichnung ” nicht unfallfrei ” darf aber nicht mit dem Ausdruck “Unfallwagen / Unfallfahrzeug” verwechselt werden. Von einem Unfallwagen spricht man erst, wenn primär tragende Carrosserieteile (Hauptträger, Aufhängungen für Motor, Achsen, Getriebe, sowie Federbeinaufnahmen) erheblich beschädigt wurden.
«Das Glanzmann-Team konnte alle Fragen zum Thema Versicherung kompetent beantworten.»
Barbara Hügi